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SWK 13, 1. Mai 2004, Seite 501

Der Gärtner und sein Kassensturz

Manko an prüfungstechnischem Know-how? - Ab Herbst Schulung der Betriebsprüfer in neuen Prüfungstechniken

Erich Huber

In SWK-Heft 11/2004, K 10 wird in der Kurzbesprechung des VwGH-Erkenntnisses vom , 2001/15/0025 über eine unzulässige Schätzung wegen fehlender Grundaufzeichnungen bei einer Gärtnerei und angeschlossenem Verkauf der Waren als Marktfahrer berichtet. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde eine Zuschätzung von 1,5 % vorgenommen, weil der Beschwerdeführer keine Grundaufzeichnungen (Rechnungen, Paragons, Registrierkassenstreifen etc.) geführt hatte. Im Rahmen der Kassabuchführung seien alle Bargeldbewegungen aufgezeichnet. Damit seien die Bücher ordnungsgemäß und eine Schätzung unzulässig. Der VwGH hat den Bescheid über die Schätzung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, da der Beschwerdeführer im Berufungsverfahren vorbrachte, er habe für die Ermittlung der Tageslosungen ein Kassabuch geführt, in dem die Anfangs- und Endbestände sowie die Einlagen und Entnahmen festgehalten worden seien. Auf dieses Vorbringen sei die belangte Behörde - in Verkennung der Rechtslage - nicht eingegangen. Im fortzusetzenden Verfahren werde unter Berücksichtigung der Ausführungen des Beschwerdeführers festzustellen sein, auf welche Art und Weise er bei der täglichen Zählung der Tageslosungen die E...

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