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Nichtabzugsfähige Aufwendungen
• Eine Einladung von Geschäftsfreunden zu einem (gemeinsamen) Urlaub stellt einen nicht abzugsfähigenRepräsentationsaufwand unabhängig davon dar, ob die Einladung nach erfolgreichem Geschäftsabschluss oder in Erwartung weiterer erfolgreicher Geschäfte erfolgen sollte. - (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
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