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SWK 16, 1. Juni 2003, Seite S 440

Rückgabe von Kunstgegenständen an ehemalige Opfer des Nationalsozialismus oder an deren Erben

Schenkungssteuerrechtliche und einkommensteuerrechtliche Beurteilung

(BMF) - Im Zusammenhang mit der Restitution von Kunstgegenständen an ehemalige Opfer des Nationalsozialismus bzw. deren Erben wurden schenkungssteuerrechtliche und einkommensteuerrechtliche Fragen an das BMF herangetragen.

Schenkungssteuerrechtliche Beurteilung

Gemäß § 3 Abs. 1 ErbStG gilt als Schenkung i. S. dieses Gesetzes

1. jede Schenkung i. S. d. bürgerlichen Rechtes;

2. jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird.

Voraussetzung für die Verwirklichung dieser beiden Tatbestände ist der Eintritt einer objektiven Bereicherung auf der Seite des Empfängers der Zuwendung, die Unentgeltlichkeit der Zuwendung und der Bereicherungswille beim Zuwendenden.

Unentgeltlichkeit einer Zuwendung liegt nach der Rechtsprechung dann nicht vor, wenn eine Leistung aus einer moralischen, sittlichen oder Anstandspflicht zugesagt wird, weil in allen diesen Fällen die Schenkungsabsicht fehlt (, vom , 91/16/0012, und vom , 91/16/0086, und die dort angeführte zivilrechtliche Rechtsprechung und Literatur).

Ob eine solche moralische, sittliche oder Anstandspflicht besteht, ist nach den Umständen des Einzelfalles, so nach...

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