Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neuordnung der Finanzämter nach Wirtschaftsräumen ab 1. 1. 2004
Ab werden die Finanzämter neu strukturiert. Dazu ist eine Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Sitz und Amtsbereiche der Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis (Wirtschaftsraum-Finanzämter-Verordnung) ergangen, die in Bundesgesetzblatt II Nr. 224/2003 veröffentlicht ist. Demnach werden die Amtsbereiche der Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis organisatorischen Zweckmäßigkeiten folgend regionalisiert. Die Regionalisierung orientiert sich an geografischen Gegebenheiten, organisatorischen Mindestgrößen sowie wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen. Die Bildung größerer Organisationseinheiten mit einheitlicher Leitung und mit verstärkter Autonomie soll eine einfache und kostensparende Vollziehung ermöglichen und eine darüber hinausgehende Zentralisierung vermeiden. Durch die Beibehaltung der Standorte soll gleichzeitig den Bedürfnissen einer bürgernahen Verwaltung Rechnung getragen werden.