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SWK 32, 10. November 2003, Seite W 164

Prokura, Handlungsvollmacht, Vollmacht, Geschäftsführung - Ein Überblick

Formen der Vertretung und ihre Grundlagen

Siegfried Lachmair

In der Praxis gibt es verschiedene Arten einer wirksamen Stellvertretung,deren Kenntnis und Verständnis für beratende Berufe, insbesondere auch für Unternehmensberater, von besonderem Interesse sind. Die häufigste Form, Vertretungsmacht einzuräumen, ist die rechtsgeschäftlich erteilte Bevollmächtigung. Weiters gibt es die so genannte gesetzliche Vertretungsmacht, welche nicht bzw. nicht voll geschäftsfähigen Personen eine Teilnahme am Geschäftsverkehr ermöglicht (z. B. Eltern als gesetzliche Vertreter ihrer minderjährigen Kinder nach § 144 ABGB, Sachwalter für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des ihm übertragenen Wirkungskreises gem. §§ 273, 273 a ABGB) und die organmäßige Vertretung bei juristischen Personen. Da diese sich nicht selbst vertreten können, muss die Vertretung in der Satzung bzw. im Statut vorgesehen sein. Nur diese Organe können entsprechend nach außen die juristische Person vertreten (z. B. der Vorstand [= Leitungsorgan] eines ideellen Vereins gem. § 3 Abs. 2 Z 7 i. V. m. § 5 Abs. 3 sowie § 6 Abs. 1 und 2 VerG 2002).In der Folge soll ein kompakter - wenngleich keinesfalls vollständiger - Überblick über die in Wirtschaft und täglicher Beratungspraxis am häufigsten vorkommenden Formen...

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