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Das neue EUSt-Vereinfachungsverfahren
Anwendungsprobleme im Reihengeschäft
Am wurde vom Nationalrat das Budgetbegleitgesetz 2003 beschlossen. Gegenüber dem Ministerialentwurf wurde im umsatzsteuerlichen Teil des Art. 42 noch eine Neuregelung der Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) eingefügt. Bei Einfuhren, bei denen die EUSt-Schuld gemäß Art. 201 des Zollkodex nach dem entsteht, wird die Einhebung und zwangsweise Einbringung der EUSt von den Zollämtern auf die Finanzämter übertragen, sofern der Schuldner der EUSt
- im Inland zur Umsatzsteuer erfasst ist,
- den Gegenstand für sein Unternehmen einführt und
- dies bei der Zollanmeldungbeantragt (Option).
Bei einer Option auf die Vereinfachungsregelung entspricht der Fälligkeitszeitpunkt der EUSt künftig mit dem 15. Tag des zweitfolgenden Kalendermonates, in dem die Einfuhrumsatzsteuerschuld entsteht, dem allgemeinen Umsatzsteuerfälligkeitstag. Gleichzeitig genügt für die Wirksamkeit des Vorsteuerabzuges das Vorliegen der - nach der zollrechtlichen Bestimmung in Art. 201 Zollkodex entstandenen - EUSt-Schuld. Die tatsächliche Entrichtung der EUSt ist nicht mehr Voraussetzung.
Dies ermöglicht eine direkte Gegenverrechnung der EUSt mit dem entsprechenden Vorsteueranspruch in derselben UVA vergleichbar der inne...