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SWK 17, 10. Juni 2002, Seite 492

Bilanzsteuerliche Aspekte des Konjunkturbelebungsgesetzes 2002

Forschungsfreibetrag - Bildungsfreibetrag - Forschungsprämie - Bildungsprämie - vorzeitige Gebäudeabschreibung

Christoph Denk

Das Konjunkturbelebungsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 68/2002, bringt u. a. Neuerungen im Bereich des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts. Nachdem in den vergangenen Jahren der außerbilanzielle Ausweis der steuerlichen Freibeträge teilweise kontroversiell diskutiert wurde, soll nun im vorliegenden Beitrag untersucht werden, wie sich die neuen Steuerbegünstigungen bilanzsteuerrechtlich auswirken.

1. Der neue Forschungsfreibetrag gem. § 4 Abs. 4 Z 4 a EStG i. d. F. des Konjunkturbelebungsgesetzes 2002

Neben der bereits bekannten Begünstigung für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen (§ 4 Abs. 4 Z 4 EStG) in Höhe von 25 % bzw. 35 % der Forschungsaufwendungen soll es nun einen weiteren Freibetrag für bisher nicht begünstigte Forschungsaktivitäten geben. Die Möglichkeit zur Bildung eines Freibetrags besteht nunmehr auch für Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung entsprechend der Definition der OECD, die etwas weiter gefasst ist als jene nach dem Patent- bzw. Gebrauchsmustergesetz. Darunter fallen nunmehr auch Forschungen im Bereich von Dienstleistungen (v. a. für die bisher ausgeschlossene, nicht routinemäßige Herstellung von Software). Obwohl die Regelung des § 4 Abs. 4 Z 4 a EStG vorsieht, dass die Geltendmachung „auch außerbilanziell" erfolgen ka...

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