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Bankomatgebühr: Individualprozess über Auslandsbehebung vor Inkrafttreten von §§ 4, 4a VZKG nF
§§ 863, 964, 914, 1313a, 1400 ABGB; §§ 6, 29 KSchG; §§ 4, 4a VZKG; § 32 ZaDiG; § 41 ZaDiG 2018
Der Kunde nimmt das Angebot des unabhängigen GAA-Betreibers auf Abschluss eines – uU entgeltpflichtigen – Einzelvertrags an, indem er das Menü des GAA entsprechend bedient. Sein subjektiver (Un-)Wille ist nicht entscheidend.
Aus den Entscheidungsgründen:
Die Kl ist ein in § 29 KSchG genannter Verband. Sie begehrt vom bekl Bankunternehmen die Rückzahlung einer [Bankomat-]Gebühr. Die Karteninhaberin hat der Kl den Anspruch abgetreten.
Das ErstG wies das Begehren ab. Es stellte fest, dass laut AGB die Karteninhaberin berechtigt ist, an GAA im In- und Ausland, die mit einem auf der Bezugskarte angeführten Symbol gekennzeichnet sind, Bargeld zu beheben.
Die Konditionenübersicht enthält unter Pkt 1.9.1 folgenden Warnhinweis:
„Kartentransaktionen sind ohne gesondertes Entgelt an GAA der B [= Bekl] sowie jenen GAA möglich, mit deren Betreiber B einen dbzgl Vertrag hat. Betreiber von GAA, mit welchen die B keinen dbzgl Vertrag hat, können Kartentransaktionen an GAA gegen Verrechnung eines gesonderten Entgelts anbieten. In diesem Fall wird dem Karteninhaber vor Durchführung am GAA vom Betreiber die gewünschte Kartentran...