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Zur Anfechtung von Abgabenzahlungen
§§ 7, 224 BAO; §§ 78, 79, 83 EStG §§ 28, 30, 31 IO
Eine Anfechtung von Abgabenzahlungen nach §§ 30 und 31 IO kommt nur dann in Betracht, wennS. 194 der nachmalige Insolvenzschuldner selbst Steuerschuldner ist, weil nur unter dieser Voraussetzung der Grundsatz der par conditio creditorum zum Tragen kommen kann; bei Lohnsteuerzahlungen des Arbeitgebers ist dies erst nach Erlassung eines Haftungsbescheids nach § 7 iVm § 224 Abs 1 BAO der Fall. Eine Anfechtung nach § 28 IO kommt jedoch unabhängig von einem Haftungsbescheid in Betracht.
Aus den Entscheidungsgründen:
Mit Beschluss des LG W vom wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet, das nach Rücknahme des Sanierungsplanantrags als Konkursverfahren fortgeführt wurde. Der Kl wurde zunächst zum Sanierungs- und idF zum MV bestellt.
Die Schuldnerin bot Lehrgänge universitären Charakters mittels „internetbasierender“ Fernlehre an. Aufgrund einer Gesetzesänderung lief die Genehmigung für alle privaten Anbieter mit Ende des Jahres 2012 aus. Die Schuldnerin strebte deshalb zunächst eine Akkreditierung als Privatuniversität und letztlich eine Kooperation mit einer FH an. ...