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SWK 16, 1. Juni 2002, Seite 36

Wirtschaftsgüter

Wirtschaftsgüter sind alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selb-ständig bewertbaren Güter jeder Art, auch ein vertraglich eingeräumtes Aufgriffsrecht (i. Z. m. einem Leasingvertrag) ist als Wirtschaftsgut anzusehen. - (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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