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Steuerberatung: Klientenstock
• Bei freien Berufen ist in Rechnung zu stellen, dass dort der Geschäftserfolg in aller Regel entscheidend vom Vertrauen der Klienten zum Angehörigen des freien Berufes abhängt; zu den wesentlichen Grundlagen einer Steuerberatungskanzlei gehört somit der Klientenstock. Im Erwerb des größten Teiles des Klientenstockes einer Steuerberatungskanzlei istS. 35 bereits der für den Betriebserwerb ausschlaggebende Umstand zu sehen, weswegen ein IFB nicht geltend gemacht werden kann. - (§ 10 Abs. 2 Z 5 EStG 1972), (Abweisung)
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