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SWK 16, 1. Juni 2002, Seite 475

Umsatzsteuer für Fachhochschulen

Wie wirkt sich die Änderung des Hochschul-Taxengesetzes auf die umsatzsteuerliche Situation der Fachhochschulen aus?

MHerbert Tiefenthaler

Seit dem Wintersemester 2001/2002 sind die Fachhochschulen in Österreich berechtigt, von den Studierenden Studienbeiträge einzuheben. Der folgende Beitrag behandelt die Frage, wie sich die Änderung des Hochschul-Taxengesetzes 1972 auf die umsatzsteuerliche Situation der Fachhochschulen auswirkt.

Die Tätigkeit der Fachhochschulen Österreichs gliedert sich ebenso wie in den meisten universitären Einrichtungen in den Lehrbetrieb und den so genannten Projektbetrieb (angewandte Forschung und Entwicklung für die Wirtschaft). Die Leistungen des Lehrbetriebes einer Fachhochschule wurden von der Finanzverwaltung bislang nichtS. 476 dem umsatzsteuerlichen Unternehmensbereich zugeordnet, da mangels eines Entgeltes kein Leistungsaustausch zwischen Studierendem und Fachhochschule stattfinde. Im Projektbetrieb einer Fachhochschule werden hingegen umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbracht; ein anteiliger Vorsteuerabzug wurde demzufolge zugestanden.

Das im Jahr 2000 geänderte Hochschul-Taxengesetz 1972 normiert nunmehr in § 11 b, dass Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen berechtigt sind, von Studierenden einen Studienbeitrag in Höhe von 363,36 E je Semester einzuheben. Die Einhebu...

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