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SWK 4, 1. Februar 2002, Seite 85

Zur Veräußerung von Anteilen an Agrargemeinschaften

Halber Durchschnittssteuersatz bei Einordnung als Substanzgenussrecht

Gottfried Maria Sulz

Nachdem bereits im Jahre 1996 ­ soweit ersichtlich erstmals ­ die Ansicht der Einordnung bestimmter Anteilsrechte an Agrargemeinschaften als Substanzgenussrechte gemäß § 8 Abs. 3 Z 1 TS 2 KStG 1988 vorgebracht und begründet worden war, schlossen sich dem die Abgabenbehörden in den Einkommensteuerrichtlinien an.Es wird erwartet, dass der , GZ 06 3101/1-IV/6/01betreffend Nichtanwendbarkeit der Erlassausführungen für Agrargemeinschaften wieder aufgehoben wird, hat er doch keine Änderung der Rechtslage, sondern lediglich eine Bereinigung der Vergangenheit und Erleichterungen bewirkt.

Die Einstufung als Substanzgenussrecht bringt den Effekt der Endbesteuerung der Ausschüttungen der Agrargemeinschaften (auch im Betriebsvermögen von Land- und Forstwirten) mit 25%iger KESt mit sich und wahrt den Grundsatz der Einfachbesteuerung von Gewinnen.

In der Agrargemeinschaft entstehen Gewinne im Wesentlichen nicht durch steuerfreie Eigenbewirtschaftung, sondern durch die mit 34% körperschaftsteuerpflichtige Vermietung und Verpachtung. Die Weiterausschüttung von Gewinnen darf daher bei Veranlagung nur noch dem halben Durchschnittssteuersatz von rund 25% unterliegen, womit die Ges...

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