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Spekulationsgewinne bei Tilgung von Fremdwährungsdarlehen?
Fremdwährungen als Gegenstand von Spekulationsgeschäften
Das BMF vertritt im so genannten Einkommensteuerprotokoll 2001 die Auffassung, dass eine Verbindlichkeit ein (negatives) Wirtschaftsgut darstellt, das im Sinne des § 30 EStG mit Eingehen der Verbindlichkeit angeschafft und mit ihrer Tilgung veräußert wird. Bloße Kursveränderungen im Zusammenhang mit einer auf Fremdwährung lautenden außerbetrieblichen Schuld führen zu keinen Einnahmen und damit zu keiner Steuerpflicht. Eine innerhalb der Spekulationsfrist erfolgende Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens in Euro führe aber zu Einkünften aus Spekulationsgeschäften in Höhe der Differenz der unterschiedlichen Tilgungsbeträge der verschiedenen Darlehen auf Euro-Basis.
Im Folgenden soll gezeigt werden, dass eine differenzierte Betrachtung angebracht ist und bei einer Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens in ein Euro-Darlehen im Allgemeinen kein Tatbestand des § 30 EStG verwirklicht wird.
1. Valuta in fremder Währung als Wirtschaftsgüter i. S. d. § 30 EStG
Bezüglich der Behandlung von Währungsgewinnen bzw. Währungsverlusten von Kapitalanlagen und Verbindlichkeiten im Privatvermögen ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass derartige währungsbedingte Wertänderungen unabhängig von den Wertveränderungen der zugru...