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SWK 29, 10. Oktober 2001, Seite 101

Alleinverdienerabsetzbetrag

Bei Anwendung des § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 (Alleinverdienerabsetzbetrag) ist das Werbungskostenpauschale (oder der Betrag höherer tatsächlicher Werbungskosten) auch dann in Abzug zu bringen, wenn die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des Ehepartners ausschließlich aus sonstigen Bezügen bestehen. - (§ 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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