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SWK 11, 10. April 2001, Seite 367

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Zu rückwirkenden Korrekturen

UmS 40/11/01: Kann anlässlich der Einbringung eines zum Betriebsvermögen des protokollierten Einzelunternehmers gehörenden 100%igen GmbH-Anteils die Betriebsliegenschaft des Einzelunternehmers rückwirkend entnommen werden?

Antwort: Nein. § 16 Abs. 5 UmgrStG ermöglicht die Korrektur hinsichtlich des Buch- bzw. Verkehrswertes u. a. durch rückwirkende Entnahmen bzw. Zurückbehaltungen. Im Zusammenhang mit der Einbringung eines Kapitalanteils ist das Korrektursystem nicht anwendbar, da sich das begünstigte Vermögen auf das Wirtschaftsgut „Kapitalanteil" beschränkt und lediglich gemäß § 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG eine gesetzliche Möglichkeit der Mitübertragung von anschaffungsbezogenen Verbindlichkeiten besteht. Da die rückwirkende Entnahme der Liegenschaft nach dem UmgrStG nicht möglich ist, kann eine nicht rückwirkende Entnahme nach allgemeinem Einkommensteuerrecht vorliegen, wenn die Eigenschaft der Liegenschaft als Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens nicht gegeben ist oder eine Zweckänderung vorliegt.

Zur Einbringung des betriebsvermögenszugehörigen Gebäudeanteils

UmS 41/11/01: A will seinen nicht protokollierten Einzelbetrieb in eine ihm gehörende GmbH als Sacheinlage einbringen. Die dem Betrieb di...

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