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Abgaben- und beitragsfreie Essensgutscheine auch bei Konsumation im Homeoffice möglich
443/BNR 27. GP; 419/BNR 27. GP.
Essensgutscheine bis zu einem Wert von 8 Euro pro Arbeitstag waren bisher nach dem Gesetzeswortlaut nur dann abgaben- und beitragsfrei, wenn sie am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst wurden. Aufgrund der COVID-19-Krise bestanden nach Auffassung der Verwaltung aber keine Bedenken, die Steuerbefreiung auch dann anzuwenden, wenn die von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereiteten bzw gelieferten Speisen zu Hause konsumiert werden (Rz 96 der LStR 2002). Diese an sich auf die Kalenderjahre 2020 und 2021 beschränkte Kulanzregelung wird nunmehr mit Wirkung ab 2022 ins Dauerrecht übernommen.