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SWK 26, 10. September 2001, Seite S 651

Rechtsbedeutsamkeit einer Behördenauskunft bei späterem abweichendem Gerichtsurteil

Grundsatz und zeitliche Wirkung von Treu und Glauben

Alois Pircher und Peter Pülzl

Mit Erkenntnis vom , 97/14/0045, hat der VwGH die Kommunalsteuerpflicht von Urlaubsentschädigungen und -abfindungen ausgesprochen. Eine früher erteilte gegenteilige Rechtsauskunft sollte allerdings - zeitlich limitiert - volle Bindungswirkung entfalten.

1. Sachverhalt

Der Abgabengläubiger wurde Anfang 1997 um schriftliche Mitteilung gebeten, ob die vom Steuerpflichtigen gehandhabte Vorgangsweise, Urlaubsentschädigungen und -abfindungen bei Berechnung der Kommunalsteuer steuerfrei zu belassen, auch von ihm vertreten wird. Die Abgabenbehörde I. Instanz teilte daraufhin mit, dass die in Rede stehenden Bezüge gemäß § 5 Abs. 2 lit. b KommStG 1993 nicht der Kommunalsteuer unterliegen.

Im Zuge einer beim Steuerpflichtigen im Jahr 2000 stattgefundenen Kommunalsteuerprüfung wurden steuerfrei ausbezahlte Urlaubsabfindungen unter Hinweis auf das o. a. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes nachträglich der Kommunalsteuerpflicht unterworfen. In der Begründung wurden im Wesentlichen Teile dieses Urteils wiedergegeben, ohne dabei auf die rechtliche Relevanz der Anfang 1997 erteilten Rechtsauskunft einzugehen.

2. Rechtliche Würdigung

2.1. Grundsatz von Treu und Glauben

Durch die im März 1997 erfolgte schriftliche Auskunftserteilun...

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