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Bemerkenswerte baurechtliche Entscheidungen des OGH im Jahr 2017
In der nachfolgenden Judikaturübersicht werden überblicksweise bemerkenswerte Entscheidungen des OGH aus dem Bereich des privaten Baurechts aus dem Jahr 2017 dargestellt. Diese Auswahl ist – wie auch in den Vorjahren – subjektiv und orientiert sich an praktischen Bedürfnissen. Von einem neuerlichen Abdruck von Entscheidungen, die bereits einmal in bau aktuell abgedruckt wurden, wird hier aus Platzgründen abgesehen. Der Vollständigkeit halber soll allerdings am Ende dieses Beitrags kurz auf diese Entscheidungen hingewiesen werden.
1. Formvorbehalt, Inhaltskontrolle und Rechtsscheinhaftung beim Bauwerkvertrag ()
1.1. Formvorbehalt
Nach ständiger Rechtsprechung des OGH können Vertragsparteien von einem vereinbarten Formvorbehalt einvernehmlich abgehen, auch ohne Einhaltung der Schriftform und nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent. Macht ein Vertragspartner bestimmte Zusagen, so widerspricht es den Grundsätzen des redlichen Verkehrs, wenn er sich im Nachhinein auf eine damit in Widerspruch stehende Klausel beruft. Die Auslegung von Erklärungen und Verhaltensweisen ist regelmäßig eine Frage des Einzelfalles. Hier fordert die Klägerin, die im Zuge der ...