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SWK 3, 20. Jänner 2001, Seite S 84

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zur Vorsorge bei Zusammenschlüssen mit nachfolgender Einbringung

UmS 29/3/01: Nach dem Zusammenschluss eines Einzelunternehmers mit einem Privaten im Jahr 00 zu einer Erwerbsgesellschaft in Form eines Verkehrswertzusammenschlusses mit steuerlicher Aufwertung und Erstellung einer Ergänzungsbilanz wird der Betrieb dieser Mitunternehmerschaft im Jahre 03 in eine den beiden Mitunternehmern im selben Beteiligungsverhältnis gehörende GmbH nach Art. III UmgrStG eingebracht. Was geschieht mit der Ergänzungsbilanz?

Antwort: Das Ergänzungsbilanzkapital ist abgabenrechtlich untrennbarer Teil des Mitunternehmeranteils und verkörpert daher einen Teil der Beteiligung am eingebrachten Vermögen. Zudem ist die gegenständliche Ergänzungsbilanz ein Teil der Vorsorgemaßnahme gegen die Verschiebung der Steuerlastverhältnisse i. S. d. § 24 Abs. 2 UmgrStG, da die steuerliche Aufwertung in der Hauptbilanz durch die Ergänzungsbilanz wieder rückkorrigiert wird.

Da die steuerlichen Buchwerte der einzelnen Aufwertungspositionen in der Hauptbilanz mit den steuerlichen Buchwerten der einzelnen Positionen in der Ergänzungsbilanz zum Einbringungsstichtag betraglich übereinstimmen müssen, ergibt sich anlässlich dieser Einbringung eine völlige...

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