Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einbringung mit negativem Kapitalkonto und anschließende Liquidation
Ist bei Einbringung (Art III UmgrStG) eines Mitunternehmeranteils das Kapitalkonto negativ, ergeben sich beim Einbringenden im Zuge der Buchwertfortführung (§ 20 Abs 2 Z 1 UmgrStG) negative Anschaffungskosten an der Kapitalgesellschaft. Wird diese Kapitalgesellschaft in der Folge liquidiert, stellt der Wegfall der Beteiligung im Ausmaß der negativen Anschaffungskosten eine steuerpflichtige realisierte Wertsteigerung dar (§ 31 Abs 2 vor bzw § 27 Abs 6 EStG nach BGBl I 2010/111).
Tabelle in neuem Fenster öffnen
, Revision zugelassen | § 20 Abs 2 Z 1 UmgrStG; § 31 Abs 2 EStG 1988 idF vor BGBl I 2010/11 (§ 27 Abs 6 EStG 1988 idF nach BGBl I 2010/111) |
1. Der Fall
Die Beschwerdeführerin war zunächst als atypisch stille Gesellschafterin an einer GmbH beteiligt. Per wurden die Mitunternehmeranteile gegen Gewährung von Aktien in eine AG eingebracht. Zu diesem Zeitpunkt war das Kapitalkonto der Beschwerdeführerin negativ. Mit Mai 2008 wurde über die AG der Konkurs eröffnet, und mit Mai 2010 wurde die AG im Firmenbuch gelöscht. Es gab unternehmensrechtlich keinen Liquidationsgewinn. Strittig ist im Beschwerdefall, ob die durch ein negatives Kapitalkonto der Mitunternehmer im Zeitpunkt der Einbringung negativen Anschaffungskosten bei Löschung der Kapitalgesellschaft zu einem Veräußerungsgewinn führen. D...