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SWK 25, 1. September 2001, Seite R 87

Assanierungsmaßnahmen

Nach § 38 Abs. 2 StadterneuerungsG ist die Anschaffung eines Gebäudes nicht als Assanierungsmaßnahme anzusehen, wobei unter dem Begriff der „Anschaffung" der entgeltliche Erwerb eines bereits existierenden Wirtschaftsgutes, gegenständlich eines bereits vorhandenen Gebäudes zu verstehen ist. Demgegenüber bedeutet „Herstellen" das Hervorbringen eines bisher nicht existenten Wirtschaftsgutes. - (§ 38 Abs. 2 StadterneuerungsG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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