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Betriebsausgaben: Dienstwohnung
• Nach der Verkehrsauffassung ist es unüblich, für den Betrieb eines Ziviltechnikers mit einem Umsatz unter 7,8 Mio. S, Gewinn unter 950.000 S, einem Arbeitnehmer eine Dienstwohnung zur Verfügung zu stellen. - (§ 4 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
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