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SWK 25, 1. September 2001, Seite R 87

Betriebsausgaben: Dienstwohnung

Nach der Verkehrsauffassung ist es unüblich, für den Betrieb eines Ziviltechnikers mit einem Umsatz unter 7,8 Mio. S, Gewinn unter 950.000 S, einem Arbeitnehmer eine Dienstwohnung zur Verfügung zu stellen. - (§ 4 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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