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Elektronische Einreichung der Jahresabschlüsse kleiner GmbHs beim Firmenbuch?
Ein Versuch, die Kosten der Firmenbuchgerichte an die Wirtschaft auszulagern
Das „Bundesgesetz, mit dem zur Regelung der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen das Handelsgesetzbuch, das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden" (beschlossen im Nationalrat am , BGBl. I Nr. xxx/2001, noch nicht kundgemacht), zieht die in der Regierungsvorlage angepriesenen Vorteile zurück und kündigt vermeintliche Gebührenersparnisse an. Für den allergrößten Teil der Rechtsträger, die Einreichungen beim Firmenbuch gemäß §§ 277 bis 281 HGB (Offenlegung, Veröffentlichung ... ) machen müssen, nämlich die kleinen GmbHs, ist die angebotene Lösung in dieser Form wohl nicht empfehlenswert.
Die Ausgangssituation vor der gesetzlichen Neuregelung
1. Die gesetzlichen Vertreter von kleinen Gesellschaften mit beschränkter Haftung haben spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag die (verkürzte) Bilanz und den (verkürzten) Anhang beim Firmenbuch einzureichen (§ 277 Abs. 1 i. Z. m. § 278 Abs. 1 HGB).
2. Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften haben zusammen mit den Einreichungen ... die Merkmale bekannt zu geben, die für die Einordnung gemäß § 221 („Größenmerkmale") erforderlich sind (§ 277 Abs. 4 HGB). Der Bundesminister für Justi...