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Vermietete Wohnung als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen
•Vermietete Wohnung als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen
Eine Wohnung im Eigentum eines Mitunternehmers kann geeignet und bestimmt sein, als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen den betrieblichen Zwecken der Mitunternehmerschaft zu dienen. Es besteht z. B. die Möglichkeit, den Grundbesitz zur Sicherung betrieblicher Kredite einzusetzen oder die Mieterträge dazu zu verwenden, der Gesellschaft zusätzliche Mittel für betriebliche Zwecke zuzuführen (vgl. Rz. 5919 EStR 2000).
Hat die Wohnung zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehört (Überlassung an Arbeitnehmer der Gesellschaft als Dienstwohnung) und wird diese nunmehr an Dritte (Nicht-Arbeitnehmer) vermietet, kann es dem Eigentümer nicht verwehrt sein, die Wohnung weiterhin im Betriebsvermögen, und zwar als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen weiterzuführen. (