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Schlussbilanz einer GmbH bei Verschmelzung prüfungspflichtig?
Lehren aus der OGH-Entscheidung vom 11. 11. 1999
Die Schlussbilanz einer übertragenden GmbH anlässlich einer Verschmelzung ist nur dann verpflichtend von einem Abschlussprüfer zu prüfen, wenn die Bestimmungen der §§ 268 ff. HGB eine Prüfungspflicht des Regelabschlusses der übertragenden Gesellschaft vorsehen.
Im b, in dem über die Zulässigkeit einer Verschmelzung der Muttergesellschaft auf ihre eigene Tochtergesellschaft (Down-stream-Verschmelzung) entschieden wurde, wurden neben der Behandlung zahlreicher anderer Aspekte auch Aussagen zur Prüfungspflicht der Schlussbilanz einer übertragenden GmbH anlässlich einer Verschmelzung getroffen.
Jüngst wurde zu diesem Urteil die Meinung vertreten, dass eine der Lehren aus diesem Erkenntnis darin bestünde, dass die Schlussbilanz einer übertragenden GmbH unabhängig von einer Prüfungspflicht des Regelabschlusses bestünde.
Unseres Erachtens ist hinsichtlich der Prüfungspflicht jedoch zu differenzieren.
Im gegenständlichen Urteil wird vorerst erläutert, dass gemäß § 220 Abs. 3 AktG für die Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft die Vorschriften des HGB über die Prüfung des Jahresabschlusses sinngemäß gelten. Weiters stellt der OGH fest, dass dies unter Anwendung d...