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SWK 3, 20. Jänner 2000, Seite 87

Neuregelung des Lehrlingsfreibetrages gemäß § 124 b Z 31 EStG 1988 i. d. F. StRefG 2000-

(BMF) – Durch das StRefG 2000 werden die Bestimmungen betreffend den Lehrlingsfreibetrag (LFB) in § 124 b Z 31 EStG 1988 neu geregelt (drei Teilbeträge zu je 20.000 S). Die Neuregelung ist ab und für Lehrverhältnisse anzuwenden, die vor dem begonnen haben.

1. Wirkungsweise des Lehrlingsfreibetrages

1.1 Der Lehrlingsfreibetrag (LFB) stellt eine fiktive Betriebsausgabe dar, deren Inanspruchnahme dem Lehrberechtigten (§ 2 BerufsausbildungsgesetzBAG, siehe Tz. 2) freisteht. Er steht bei Vorliegen der anspruchsbegründenden Voraussetzungen in Höhe von jeweils 20.000 S bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich, bei vollständiger Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, nicht hingegen bei Teil- oder Vollpauschalierung zu (der LFB gilt nicht als Lohnaufwand z. B. i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG). Eine teilweise Inanspruchnahme der Höhe nach oder eine Aliquotierung kommen nicht in Betracht.

1.2 Anspruchsbegründende Voraussetzungen sind – jeweils unabhängig voneinander –

• der Beginn eines Lehrverhältnisses, unter der Voraussetzung, dass dieses über die Probezeit hinaus fortgesetzt wird, LFB – Teil 1 (siehe Tz. 5.1 und 5.2)

• die Beendigung des Lehrverhältnisses durch Ablauf der Lehrzeit oder durch frühere Ablegung der Lehrabschlussp...

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