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Schlechterfüllung einer Stopp-Loss-Order: Klagebegehren?
Das Klagebegehren wegen Schlechterfüllung einer Stopp-Loss-Order ist auf Rückkonvertierung in die ursprüngliche Währung zu richten.
Aus der Begründung:
Die Kl hat bei der beklP einen FX-Kredit aufgenommen. Nunmehr begehrt sie die Feststellung der Haftung der beklP für sämtliche Schäden, welche der klP künftig dadurch entstehen, dass die beklP trotz Erreichens bestimmter Limits die Kreditverträge nicht von CHF in Euro konvertiert habe.
Das ErstG wies diese Klage iW mit der Begründung ab, die Kl habe kein Feststellungsinteresse. Der der Kl entstandene Schaden ließe sich bereits beziffern.
Das BerG bestätigte diese E.
Die Revision ist nicht zulässig:
3.1 Bei einer Stop-Loss-Vereinbarung handelt es sich um einen (bedingten) Verkaufsauftrag (bzw hier Konvertierungsauftrag), der nach Erreichen oder Unterschreiten eines Preislimits (Kurses) als unlimitierter Auftrag ins Auftragsbuch gestellt wird; die Order hat den Zweck, das Risiko des Bankkunden zu begrenzen, ihn also gegen drohende Verluste zu schützen. Bei verschuldeter Nichterfüllung des Auftrags sind dem Kunden die daraus resultierenden Nachteile im Wege des Schadenersatzes zu ersetzen (2 Ob 74/12i).