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Rechtsprechungswende: Anfechtung des Bezugsrechts aus einer Lebensversicherung
§ 1376 ABGB; §§ 29, 39, 40 IO
Nach erfolgreicher Anfechtung der Einräumung eines Bezugszugsrechts zu einer Lebensversicherung des Schuldners hat der Dritte die Versicherungssumme an die Masse herauszugeben.
Aus den Entscheidungsgründen:
Die Kl ist IV im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verlassenschaft nach dem verstorbenen Lebensgefährten der Bekl.
Am schloss der Lebensgefährte eine Risikoablebensversicherung ab. Bezugsberechtigt war im Erlebensfall der Versicherungsnehmer, in dessen Todesfall die Bekl. Der Lebensgefährte räumte der Bekl das Bezugsrecht unentgeltlich ein.
Die Kl begehrte, die Einräumung des Bezugsrechts sowie die Unterlassung des Widerrufs dieser Berechtigung gegenüber den Insolvenzgläubigern für unwirksam zu erklären und die Zahlung von € 100.000 sA an die Insolvenzmasse.
Die [Vorinstanzen] gaben [der] Anfechtungsklage […] statt.
Die Revision sei zulässig, weil zur Frage der Anfechtbarkeit des Bezugsrechts eines begünstigten Dritten aus einem Lebensversicherungsvertrag unterschiedliche Lehrmeinungen existierten und der OGH zu dieser Frage in den letzten Jahrzehnten nicht Stellung genommen habe. […]
1.1 Gem § 29 Z 1 IO sind unentgeltliche Verfügungen des ...