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SWK 12, 20. April 2000, Seite 42

Stereoanlage bei Musiklehrer

Aufwendungen für eine Stereoanlage sowie für Musik- und Notenmaterial eines Lehrers für Musik, Französisch und Klavier, bei denen die Behörde nicht in der Lage ist zu prüfen, ob die Aufwendungen durch die Einkunftserzielung oder durch die private Lebensführung veranlasst worden sind, darf die Behörde nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anerkennen. – (§ 20 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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