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bau aktuell 4, Juli 2016, Seite 123

Das Zurückbehaltungsrecht des Käufers in Kaufverträgen gemäß BTVG

Klaus Pfeiffer

Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) wurde als Schutzgesetz zugunsten der Erwerber von Rechten an neu zu errichtenden bzw grundlegend zu erneuernden Gebäuden bzw Teilen davon eingeführt. Dabei wurden drei alternative Sicherungsmodelle in die Rechtsordnung eingeführt, wobei bei der grundbücherlichen Sicherung ein Ratenplan – für Verbraucher zwingend – vorgesehen ist. Im Rahmen seiner Entscheidung vom , 1 Ob 121/14x, hat der OGH festgehalten, dass der Zahlungsplan gemäß § 10 BTVG das Zurückbehaltungsrecht gemäß § 1052 ABGB nicht verdrängt, vielmehr das Zurückbehaltungsrecht den Zahlungsplan ergänzt. Mit dieser Entscheidung werden jedoch weitere Fragen aufgeworfen, insbesondere zur verwendeten Terminologie sowie zur praktischen Abwicklung von Projekten. Gerade für einen Treuhänder ist es von erheblicher Bedeutung, die genauen Auszahlungsvoraussetzungen zu kennen, die auch nicht einseitig verworfen werden sollen.

1. Einleitung

Bauträgerverträge unterliegen in Österreich zumeist den Bestimmungen des BTVG, welches drei alternative Sicherungsmodelle zur Absicherung des Erwerbers beinhaltet. In aller Regel wird im Rahmen des BTVG die grundbücherliche Sicherstellung gewählt, die mit einem Zahlungsplan zu koppeln ist. Auszahlungen dürfen sohin nur n...

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