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SWK 6, 15. Februar 2000, Seite 13

Familienbeihilfe: Anspruch

Die Ausbildung für den Krankenpflegeberuf in einem dreijährigen Lehrgang in München entspricht einem anerkannten Lehrverhältnis i. S. d. § 5 Abs. 1 lit. b FLAG und führt zur Gewährung von Familienbeihilfe. – (§ 5 Abs. 1 lit. b FLAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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