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Zustimmungsfiktionsklauseln: Das nächste Kapitel
Schlussanträge in der Rs C-287/19
Nach den Schlussanträgen bahnt sich eine EuGH-Entscheidung an, die die Schrankenjudikatur des OGH im Anwendungsbereich des ZaDiG als unionsrechtswidrig erscheinen lassen könnte und zugleich die Rechtslage verschärfen würde: Zur Änderung von Hauptleistungen können Zustimmungsfiktionsklauseln uU überhaupt nicht mehr herangezogen werden. In Kombination mit der Judikatur des OGH, wonach die VPI-Bindung von Entgelten im Anwendungsbereich des ZaDiG unzulässig ist, müssten zur praktikablen Änderung von Entgelten im Massengeschäft völlig neue Wege gefunden und beschritten werden.
Should the European Court of Justice follow his Advocate General‘s opinion, the Austrian Supreme Court’s case-law on silent consent clauses could be contrary to Union Law and, more specifically, contrary to PSD II. At the same time, such a decision could tighten the legal situation: Silent consent of the consumer might no longer suffice to alter essentialia negotii. In combination with the Austrian Supreme Court’s case-law, according to which PSD II disallows escalation clauses for fees, entirely new approaches would need to be taken in order to change fees in mass business.
Stichwörter: Zustimmungsfiktionsklausel, ...