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SWK 15, 20. Mai 2000, Seite 51

EU-konforme Erleichterung bei der Rechnungslegung und Prüfung von Kapitalgesellschaften

Beratung im Justizausschuss noch im Mai

Richard Sterl

Seit Mitte Dezember 1999 liegt im Bundesministerium für Justiz der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Handelsgesetzbuch geändert wird, vor. Auf Basis der Artikel 11 und 27 der Bilanz-RL hat der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie erlassen, mit der die in den Artikeln 11 und 27 enthaltenen Schwellenwerte für die Bilanzsumme und die Nettoumsatzerlöse von Kapitalgesellschaften um 25% angehoben werden. Damit besteht auch für Österreich die Möglichkeit, seine in § 221 HGB enthaltenen Schwellenwerte zu erhöhen.

In dem Entwurf wird vorgeschlagen, die durch die Änderungsrichtlinie 99/60/EG erweiterten Möglichkeiten größenabhängiger Befreiungen durch Anhebung der Schwellenwerte auf die in der Richtlinie genannten Euro-Beträge zu nützen.

Im Ministerrat wurde am eine Gesetzesvorlage beschlossen, § 221 Abs. 1 und Abs. 2 HGB betreffend die Größenklassen von Kapitalgesellschaften (Einzelabschluss) sowie die Merkmale für die größenabhängige Befreiung von der Erstellung und Prüfung eines Konzernabschlusses in § 246 HGB wie folgt zu ändern:

Einzelabschluss


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kapital-
gesellschaft
Bilanzsumme
Umsatzerlöse
Arbeit-
nehmer
klein
(Abs. 1)
alt
37 Mio. S 2,689 Mio. EUR)
alt
74 Mio. S 5,378 ...

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