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SWK 15, 20. Mai 2000, Seite S 426

Nochmals: Typisierende Betrachtungsweise

WP/StB Dr. Alois Pircher und MMag. Dr. Peter Pülzl, Innsbruck, schreiben uns zu dem in SWK-Heft 10/2000, Seite S 318 veröffentlichten Beitrag Folgendes:

„Die vom Autor im Anschluss an die Entscheidung des Zl. 99/13/0202 geübte Kritik an der Zulässigkeit des Gegenbeweises bei typisierender Betrachtungsweise ist nicht gerechtfertigt. Die Auffassung, dass der Nachweis der beruflichen Veranlassung durch den Steuerpflichtigen deshalb nicht möglich sei, weil dies zu einer Umgehung der typisierenden Betrachtungsweise führe, stellt eine rechtsstaatlich bedenkliche Verkennung des Wesens dieses Rechtsinstituts dar. Eine typisierende Betrachtungsweise in dem Sinn, dass unter Hinwegsetzung über die tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles ein typischer Sachverhalt zu unterstellen sei und ein typisches und somit fingiertes Geschehen der Besteuerung zugrunde zu legen wäre, ist weder aus § 21 BAO ableitbar noch mit Art. 18 BV-G vereinbar; einer typisierenden Betrachtungsweise kann vielmehr lediglich im Rahmen der freien Beweiswürdigung – nämlich beim Anscheinsbeweis – Bedeutung zukommen (siehe Ritz, BAO2, § 21 Tz. 13, mit Hinweis auf Gassner, Interpretation, 61 ff. und Doralt/Ruppe, Grundriß II

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