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ÖBA 8, August 2020, Seite 523

Newsline

Franz Rudorfer

1. Topthemen (insb. Corona)

COVID-19-bedingte Änderungen der CRR („CRR-Quick Fix“)

Das Ende Juni von Rat und EU-Parlament verabschiedete Bankenpaket sieht gezielte und außerordentliche gesetzliche Änderungen der Eigenkapitalvorschriften (CRR II) vor, um die Kreditvergabe zu fördern. Die Änderungen sind nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt bereits per in Kraft getreten.

Folgende Änderungen:

  • Die Anwendung einiger der in der CRR für 2021 vorgesehenen Bestimmungen wurde vorgezogen, nämlich

    (i)

    der überarbeitete KMU-Faktor und der neue Infrastruktur-Faktor. D.h. für KMU-Kredite ist die begünstigte Eigenkapitalunterlegung jetzt bis zu einem Kreditvolumen von € 2,5 Mio. anstatt wie bisher € 1,5 Mio. möglich. Darüber hinaus gibt es für einen Kreditbetrag über € 2,5 Mio. an ein KMU eine weitere Vergünstigung, indem der Überschreitungsbetrag nur mit einem Risikogewicht von 85% anstatt wie bisher mit 100% unterlegt werden muss. Weiters wurde ein niedrigeres Risikogewicht für Infrastrukturfinanzierungen i.H.v. 75% eingeführt.

    (ii)

    die Bestimmungen über die Behandlung bestimmter Software-Assets (kein Abzug von den Eigenmitteln mehr unter gewissen Bedingungen); hier wird derzeit ein RTS von der ...

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