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SWK 19, 1. Juli 2000, Seite 62

Empfängernennung: Betriebsausgaben

Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, ist mit der Nennung von Personen, die als Empfänger bezeichnet werden, der Aufforderung nach § 162 BAO dann nicht entsprochen, wenn maßgebliche Gründe die Vermutung rechtfertigen, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger sind; dies schließt eine Geltendmachung der Zahlungen als Betriebsausgaben aus. – (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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