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SWK 19, 1. Juli 2000, Seite R 61

Aufhebungsbescheid

Bei der Überprüfung eines Aufhebungsbescheides kommt es nur darauf an, ob die belangte Behörde überhaupt berechtigt gewesen ist, einen solchen im Aufsichtswege zu erlassen oder nicht. – (§ 299 Abs. 2 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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