Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 19, 1. Juli 2000, Seite R 61
Aufhebungsbescheid
•Bei der Überprüfung eines Aufhebungsbescheides kommt es nur darauf an, ob die belangte Behörde überhaupt berechtigt gewesen ist, einen solchen im Aufsichtswege zu erlassen oder nicht. – (§ 299 Abs. 2 BAO), (Abweisung)
()