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Steuerfreie Beträge
•Ebenso wie ein Vermächtnis stellt auch eine Schenkung auf den Todesfall einen todeswegigen Erwerb i. S. d. § 28 Abs. 5 Z 5 EStG 1988 dar, die steuerfreien Beträge sind vom Rechtsnachfolger fortzuführen. – (§ 28 Abs. 5 Z 5 EStG 1988), (Abweisung)
(, 98/13/0136)