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SWK 19, 1. Juli 2000, Seite S 508

Der BMF-Erlass zur Werbeabgabe

Erhebung der Abgabe erfolgt analog den Regelungen im UStG 1994

(BMF) – Der Nationalrat hat mit BGBl. I Nr. 29/2000 ein Werbeabgabegesetz 2000 beschlossen, das ab an die Stelle der Anzeigen- und Ankündigungsabgaben von Ländern und Gemeinden tritt. Die Tatbestände entsprechen im Wesentlichen den Tatbeständen der bisherigen Anzeigen- und Ankündigungsabgaben.

1. Ersatz der Anzeigen- und Ankündigungsabgaben durch die Werbeabgabe

1.1 Das Werbeabgabegesetz 2000 (WerbeAbgG 2000), BGBl. I Nr. 29/2000, tritt am in Kraft und ersetzt die bisherigen Anzeigen- und Ankündigungsabgabenregelungen der Länder bzw. Gemeinden für Werbeleistungen in Printmedien, im TV und Hörfunk sowie im Bereich Außenwerbung. Die Werbeabgabe ist eine bundeseinheitliche Abgabe auf entgeltliche Werbeleistungen in Höhe von 5%, soweit diese Werbeleistungen in Österreich erbracht werden oder vom Ausland aus für Österreich bestimmt sind.

1.2 Die bisherigen Anzeigen- und Ankündigungsabgaben der Länder und Gemeinden treten mit außer Kraft. Der durchschnittliche Steuersatz der Anzeigen- und Ankündigungsabgabe betrug bisher 10%, es gab aber auch Steuersätze von 20 oder 30%. Der Besteuerungsgegenstand ist gegenüber den bisherigen Regelungen im Großen und Ganzen...

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