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Abgrenzung der Projektsteuerung von der örtlichen Bauaufsicht
Was tut die Projektsteuerung in der Projektphase 4 und was tut die örtliche Bauaufsicht in Leistungsphase 8? Wer macht welche Terminpläne? Wer kontrolliert wie die Kosten? Wer organisiert was und wann?
1. Problemstellung
Die Projektsteuerung wurde in der Planungswirtschaft mit der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 1977 etabliert. In § 31 Abs 1 wurden jene Tätigkeiten zusammengefasst, mit denen ein (öffentlicher) Auftraggeber die Gesamtabwicklung seines Projekts leiten bzw steuern sollte. Viele Details sind von den Anforderungen bzw Bedürfnissen eines öffentlichen Auftraggebers geprägt, der den Status des Projekts stets berichtsfähig argumentieren muss, um die Brücke von der Projektwelt in die häufig von anderen Rhythmen und Aspekten geprägte Welt der (Gemeinde-, Landes-, Bundes-)Politik darstellen zu können. Der langsame Rückgang gut ausgestatteter Baudirektionen ergab den Schritt zur Vergabe solcher Leistungen an der Grenze von technischer Projektarbeit zu Organisationsleistungen (Management).
In der amtlichen Begründung stand: „Mit steigendem Bauvolumen wachsen ...