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Umsatzsteuerliche Behandlung von Telefonwertkarten
Ortsbestimmungen bei Telekommunikationsleistungen
Telekomunternehmen verkaufen u. a. Telefonwertkarten, die den Erwerber der Karte berechtigen, das durch die Telefonwertkarte repräsentierte Gesprächsguthaben im Inland zu "vertelefonieren". Im folgenden wird untersucht, wie der Verkauf von Telefonwertkarten umsatzsteuerlich zu beurteilen ist.
1. Lieferung versus sonstige Leistung
Zunächst ist zu untersuchen, ob eine Lieferung im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG 1994 oder eine sonstige Leistung im Sinne des § 3 a Abs. 1 UStG vorliegt. Diese Unterscheidung ist für die Ortsbestimmung und damit für die Besteuerung von entscheidender Bedeutung. Grundsätzlich sind Gegenstandsübertragungen als Lieferungen und Rechtsübertragungen als sonstige Leistungen zu qualifizieren. Maßgebend ist hierbei der wirtschaftliche Gehalt des Vorganges.) Entscheidend ist also, ob nach den Intentionen der Parteien sowie der Verkehrsauffassung der wesentliche wirtschaftliche Gehalt im Erlangen der Verfügungsmacht an einem bestimmten Gegenstand (Lieferung) oder aber im Erwerb von Berechtigungen (sonstige Leistung) liegt.)
Der Verkauf von Telefonwertkarten stellt keine Lieferung dar, da das wirtschaftliche Interesse des Kartenerwerbers nicht auf die Erlangung der Verfügungsmacht an der Karte gerichtet ist, so...