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SWK 34, 1. Dezember 1999, Seite S 768

Zweifelsfragen zu den Lohnsteuerrichtlinien 1999

Praxis-News aus der Fachsenatsarbeitsgruppe Lohnsteuer

Dr. Wolfgang Höfle

§§ 3, 15/Rz. 75 ff., 138 ff. (Sachbezug - Fitneßcenter)

Der Dienstgeber handelt mit einem Fitneßcenter-Betreiber eine (günstige) Jahrespauschale aus und bezahlt diese. Dadurch hat jeder seiner Mitarbeiter (ohne eigene Kosten) die Möglichkeit, das Fitneßcenter zu besuchen.

Für diese „Annehmlichkeit" ist kein Sachbezug anzusetzen. Auch ein angemietetes Fitneßcenter gilt als „arbeitgebereigene" Einrichtung (vgl. Rz. 77). Keine Steuerfreiheit würde allerdings vorliegen, wenn die Nutzung nur durch die Geschäftsführer oder leitenden Angestellten möglich wäre.

§§ 3, 15/Rz. 78 ff., 138 ff. (Sachbezug - Betriebsveranstaltung)

„Der Vorteil aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug) ist bis zu einem Betrag von höchstens 5.000 S jährlich steuerfrei." Kann man zwei oder drei Jahre „zusammenkommen lassen" und dann dafür 10.000 oder 15.000 S steuerfrei lassen?

Steuerfrei sind „angemessene" Beträge. Die Angemessenheit hängt von ganz unterschiedlichen Kriterien ab (z. B. Gehalts- und Bildungsniveau der Mitarbeiter, Branchenvergleich). Die Finanzverwaltung hat 5.000 S festgesetzt und hält weiterhin daran fest, daß dieser Betrag pro Kalenderjahr zusteht und ein „Aufsparen" vo...

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