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SWK 32, 10. November 1999, Seite R 100

Gebühren: Vergleich

Kommt einer Vereinbarung eine Klarstellungsfunktion zu, ist diese Vereinbarung im Einklang mit der hg. Judikatur als Vergleich zu qualifizieren. - (§ 33 TP 20 GebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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