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SWK 2, 10. Jänner 1999, Seite S 27

Einkommensteuerliche Behandlung eines Baukostenzuschusses

Die Zahlung eines Baukostenzuschusses hat im Hinblick auf die bei Ausübung der Kaufoption erfolgende Anrechnung auf den späteren Kaufpreis wirtschaftlich jedenfalls den Charakter einer Akontozahlung auf den späteren Kaufpreis, was grundsätzlich eine Erfassung im Rahmen des § 30 EStG nahelegt, soferne nicht in der Veräußerung eine gewerbliche Tätigkeit (§ 23 EStG) erblickt werden müßte.

Eine Erfassung unter dem Spekulationstatbestand hätte nur dann und insoweit nicht zu erfolgen, als bereits im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eine Erfassung des Zuschusses als Einnahmen zu erfolgen hätte.

Die Lösung dieser Frage wird eine eingehende Untersuchung des konkret vorliegenden Sachverhaltes voraussetzen, zu der das BMF nicht berufen ist. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen stellen allerdings das Zufließen während der laufenden Vermietung einerseits sowie der Umstand andererseits, daß die Qualifikation als Teil eines Veräußerungserlöses von der erst künftig (nach Ablauf von zehn Jahren) zu treffenden Entscheidung des Mieters abhängt, die Wohnung ins Wohnungseigentum erwerben zu wollen, Umstände dar, die dem Grunde nach für eine Erfassung im Rahmen der Einkünfte au...

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