Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 3, 20. Jänner 1999, Seite W 006

Irrtümer und Fehler in der Praxis der Unternehmensbewertung

Gerichtssachverständiger kann nur ein neutraler Gutachter sein

Univ.-Prof. Dkfm. Dr. Gerhard Seicht

Übersicht:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Einleitung und Problemstellung
102
II.
Die Rolle des Gerichtssachverständigen
102
III.
Objektivierter Wert oder Grenzpreis?
104
3.1. Subjektiver Unternehmenswert
104
3.2. Objektivierter Unternehmenswert
104
IV.
Betriebs- oder Unternehmensbewertung?
104
V.
Informationsstand und Wertaufhellung
105
VI.
Erfolgssteuerberücksichtigung durch Abschlag vom Diskontierungszinssatz
106
VII.
„Doppelfehler" bei Einbeziehung der Fremdkapitalzinsenzahlungen in den Auszahlungsstrom?
107
VIII.
Risikozuschlag zum oder Risikoabschlag vom Kalkulationszinssatz bei Auszahlungsüberschüssen in der Nachsorgephase?
109
IX.
„Cash flow to Equity" oder „Cash flow to Shareholder"?
112
X.
Anteilsbewertung (Abschichtungsguthaben
114
XI.
Paketzuschlag oder Paketabschlag?
115
XII.
Zusammenfassung
116

I. Einleitung und Problemstellung

Dem Autor ist jüngst das Gutachten eines Gerichtssachverständigen (Wirtschaftsprüfer) zugegangen, in dem dieser für einen anhängigen Prozeß im Auftrag des Gerichtes folgende Frage zu beantworten hatte: „Welchen Wert repräsentiert die XY-Recycling und Abfall Betriebe GmbH zum , wenn das Unternehmen nach dem einschlägigen Fachgutachten der K...

Daten werden geladen...