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bau aktuell 3, Mai 2019, Seite 90

Kalkulierbarkeit von Risiken

Andreas Herrmann

Der OGH hat sich schon mehrfach gegen die Zulässigkeit der Überwälzung unkalkulierbarer Risiken ausgesprochen. Die Frage der Kalkulierbarkeit von Risiken spielt daher bei Fragen der Risikoüberwälzung eine zentrale Rolle. Dieser Frage widmet sich der vorliegende Beitrag.

1. Einleitung

Der OGH hat ausgesprochen, dass eine Überwälzung von unkalkulierbaren und nach oben hin unbegrenzten Risiken gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB ist. Nach Krejci soll die Überwälzung von unkalkulierbaren Risiken auch sittenwidrig im Sinne des § 879 Abs 1 ABGB sein. Der Begriff der Kalkulierbarkeit spielt daher für die Beurteilung von Risikoüberwälzungsklauseln eine zentrale Rolle. Eine befriedigende und praxistaugliche Antwort, wie die Kalkulierbarkeit von Risiken rechtlich zu beurteilen ist, liegt bis heute jedoch nicht vor.

2. Zum Begriff des Risikos

Unter Risiko sind sowohl negative Abweichungen (Gefahren) als auch positive Abweichungen (Chancen) zu verstehen. Bei negativen Abweichungen handelt es sich um Ereignisse, die das wirtschaftliche Ergebnis verschlechtern oder andere nachhaltig negative Einflüsse auf das Unternehmen ausüben können. In weiterer Folge wird daher der Begriff des Risikos synonym für negative Ab...

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