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SWK 23, 15. August 1998, Seite 079

Gebühren: Schuldübernahme

Die bloße Schuldübernahme kann gebührenrechtlich nicht als Kreditvertrag angesehen werden, weshalb auch ein Sicherungsgeschäft zu einer derartigen bloßen Schuldübernahme,S. 080 für die selbst keine Gebühr zu entrichten ist, nicht die Gebührenfreiheit genießt. - (§ 20 Z 5 GebG)

Die Beschwerdeführerin übernahm gemäß § 1405 ABGB die Schulden einer GmbH, die jene gegenüber einer Bank zu erfüllen hatte. Zur Sicherstellung der Darlehensforderungen wurden mit Pfandbestellungsurkunden Pfandrechte auf der Liegenschaft der Beschwerdeführerin begründet. Dagegen wurde eingewandt, daß die gegenständliche Hypothekarverschreibung ein typisches Sicherungsgeschäft darstelle und daher gebührenbefreit sei. (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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