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SWK 32, 10. November 1998, Seite S 703

Die Bewertung von Forderungen

Eine neue Strategie für den § 5-EStG-Gewinnermittler?

Dr. Herbert Grünberger

Die grundlegenden handelsrechtlichen Vorschriften befinden sich in den §§ 206 und 207 HGB. In diesen Vorschriften finden sich die Anschaffungskosten als Maßstab für den Ansatz von Forderungen und das strenge Niederstwertprinzip mit der Verpflichtung, von zwei möglichen Werten den niedrigeren anzusetzen. Die steuerliche Bewertung ist im § 6 Z 2 a EStG geregelt. Hier findet sich im Gegensatz zum Handelsrecht keine Muß-, sondern eine Kann-Bestimmung. Aus diesem Grund wird uns die steuerliche Vorschrift beim Bilanzieren nicht weiter interessieren. Schließlich wird darauf hingewiesen, daß eine pauschale Wertberichtigung nicht zulässig ist. Diese Vorschrift ist an sich nicht neu, sondern wurde bereits mit dem Steuerreformgesetz 1993 formuliert. Im Artikel I Z 64 wurde ab 1994 eine gewinnerhöhende Auflösung angeordnet.

Im folgenden beschäftigen wir uns mit dem Erlaß vom , GZ 14 0602/2/IV/14/95 (AÖFV Nr. 126/1995, SWK-Heft 14/1995, Seite A 340), mit dem das Bundesministerium für Finanzen einen neuen Begriff eingeführt hat, nämlich die pauschale Einzelwertberichtigung. Der Steuergesetzgeber verbietet auf der einen Seite die pauschale Wertberichtigung, auf der anderen Seite hat das Ministerium...

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