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bau aktuell 5, September 2017, Seite 199

Zur Reform des deutschen Bauvertragsrechts

Anordnungsrecht des Bestellers und Vergütungsfolgen im neuen BGB

Jochen Markus

Am tritt das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffregisterverfahren, dBGBl I 2017, 969, in seinen wesentlichen Teilen in Kraft. Im Zuge der Reform sind Regelungen zum Bauvertragsrecht in das BGB aufgenommen worden. Damit hat ein langjähriger, von verschiedenen Seiten mit unterschiedlichen Zielrichtungen geführter Diskussionsprozess ein vorläufiges Ende gefunden. Im Zentrum der Neuregelung zum Bauvertragsrecht stehen die Einführung eines einseitigen Anordnungsrechts des Bestellers und die Normierung der daran anknüpfenden Vergütungsfolgen. Diese werden hier in ihren Grundzügen vorgestellt.

1. Überblick über die Änderungen und Ergänzungen des Werkvertragsrechts im BGB

Buch 2 Abschnitt 8 Titel 9 „Werkvertrag und ähnliche Verträge“ des BGB alte Fassung besteht aus zwei Untertiteln, nämlich dem Untertitel 1 „Werkvertrag“ (§§ 631 bis 651 BGB) und dem Untertitel 2 „Reisevertrag“ (§§ 651a bis 651m BGB). In der neuen Fassung wird der Titel 9 im Untertitel 1 erheblich erweitert durch die Einfügung spezieller Kapitel zum „Bauvertrag“ (§§ 650a...

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